Erfolgreiche außerordentliche Revision bei VwGH

In vier Fällen konnten erfolgreich vor dem Höchstgericht unberechtigte Strafbescheide bekämpft werden. Der VwGH folgte den Argumenten aus unserer a.o. Revision. Aus der Begründung des VwGH: In der Zulässigkeitsbegründung der Revision wird vorgebracht, weder in den Aufforderungen zur Rechtfertigung, noch in sämtlichen Straferkenntnissen der belangten Behörde sei das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit angeführt gewesen. Dementsprechend enthielten die Straferkenntnisse […]