Immobilienverwalterin
Mag. Angelika Haunschmidt

FAQ

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Immobilie

Kontaktieren Sie uns, um ein individuelles kostenloses Angebot über die Möglichkeiten der Übernahme Ihrer Liegenschaft zu erhalten. Als Ihre neue Hausverwaltung übernehmen wir gerne Ihr Anliegen und stehen Ihnen in allen Belangen zur Seite.

Eine Immobilienverwaltung übernimmt sämtliche Tätigkeiten, die zur Verwaltung von bebauten und unbebauten Liegenschaften und deren Instandhaltung, Verbesserung, Wertsteigerung und Sanierung & Ausbesserung notwendig sind. Auch Vorsorgeobjekte werden von uns verwaltet.

Bei Notwendigkeit, aber auch im regelmäßigen Intervall, gesetzlich alle 2 Jahre, findet eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Hierbei legen die einzelnen Eigentümer Wünsche und Vorschläge der Eigentümerschaft fest und fassen entsprechende Beschlüsse. Die Betriebskostenabrechnung und etwaige anfallende Instandhaltungskosten werden ebenfalls besprochen.

Gemäß dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) muss die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten bis zum 30. Juni des Folgejahres vorliegen. Nach dem MRG (Mietrechtsgesetz) sind die Betriebskosten gegenüber dem Mieter ebenfalls innerhalb dieser Frist abzurechnen. Es ist uns dabei ein großes Anliegen, Abrechnungen so rasch wie möglich vor diesem Termin abzuwickeln.

Hierfür müssen Sie dank unserer Betreuung keinen eigenen Anwalt kontaktieren. Durch unsere fachliche Spezialisierung und der internen Rechtsanwaltskanzlei Dr. Georg Haunschmidt bieten wir Ihnen Vorteile gegenüber anderen Hausverwaltungen. Bei rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen daher gerne zur Seite!

Bei Veränderungen von allgemeinen Teilen des Gebäudes, ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz grundsätzlich die Zustimmung aller übrigen Miteigentümer erforderlich.

Als Hausverwaltung ist es unter anderem unsere Aufgabe, sich um etwaige Schadensmeldungen zu kümmern. Wir veranlassen die hierfür notwendigen Reparaturen und setzen Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche durch. Bei entstandenem Schaden kontaktieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung.

Wir führen regelmäßig Objektbegehungen durch, damit etwaige Mängel oder ein Instandhaltungsbedarf geprüft werden können. In der Regel ist unser Verwaltungsteam auch häufig vor Ort, um beispielsweise Eigentümerangelegenheiten zu regeln, Instandhaltungsarbeiten und Dienstleister zu kontrollieren.